Rechtsquellen Stadtentwicklung

Gesetze, Verordnungen, Erlasse und Arbeitshilfen

Büste des Reformators Philipp Melanchton Büste eines Reformators © MIR

Das öffentliche Baurecht gliedert sich in zwei grundsätzliche Bereiche: Das Städtebaurecht und das Bauordnungsrecht. Für die am Bau Beteiligten gilt das Bauberufsrecht.

Städtebaurecht:

Dem Städtebaurecht kommt die Aufgabe zu, die bauliche und sonstige Nutzung des Bodens beziehungsweise der Grundstücke festzulegen. Es regelt damit die flächenbezogenen Anforderungen an ein Bauvorhaben. Ziel des Städtebaurechts ist die Sicherstellung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung. Zentrales Element hierfür ist die Bauleitplanung. Sie gibt den Gemeinden die Befugnis, durch städtebauliche Satzungen - insbesondere dem Bebauungsplan - örtliches Baurecht zu schaffen und zu regeln, was wo wie gebaut werden kann. Die wichtigste Rechtsquelle ist das Baugesetzbuch.

Bauordnungsrecht:

Das Bauordnungsrecht umfasst die konstruktiven und gestalterischen Anforderungen an Bauwerke und Baustoffe. Es regelt die Aufgaben der Bauaufsichtsbehörden sowie den Ablauf der Bauaufsichtlichen Verfahren. Das wichtigste Gesetz in diesem Bereich ist für das Land Brandenburg die Brandenburgische Bauordnung. Sie bildet den "Grundstein" für eine Vielzahl von erforderlichen Verordnungen und Richtlinien.

Bauberufsrecht:

Das Bauberufsrecht umfasst das Architekten- und Ingenieurrecht sowie damit im Zusammenhang stehende Grundsatzaufgaben.

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Letzte Aktualisierung: 19.03.2010

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