Bautechnische Nachweise
Was wird wann, wie und warum geprüft?
Die Prüfung der bautechnischen Nachweise erfolgt nicht im Baugenehmigungsverfahren, sondern parallel dazu. Die bautechnischen Nachweise dürfen also auch nach der Baugenehmigung erstellt und geprüft werden, müssen jedoch zu Baubeginn geprüft vorliegen.
Der Vorteil für den Bauherrn liegt darin, dass er die Erteilung der Baugenehmigung abwarten kann, bevor er erhebliche finanzielle Mittel für die Prüfung bautechnischer Nachweise aufwendet.
Bautechnische Nachweise - Was ist das?
Verwendetes Bauprodukt Porenbetonstein © MIR
Mit den bautechnischen Nachweisen wird die Einhaltung der Anforderungen an die Standsicherheit, den Brand-, Schall-, Wärme- und Erschütterungsschutz sowie die Energieeinsparung belegt.
Beispielsweise wird die Standsicherheit durch einen Tragwerksplaner bestätigt. Die bautechnischen Nachweise werden dann durch die Bauaufsichtsbehörde, das Bautechnische Prüfamt oder einen im Land Brandenburg anerkannten Prüfingenieur geprüft. Zur Fertigstellung muss der Bauherr Bescheinigungen vorlegen, in denen die Bauausführung entsprechend den geprüften bautechnischen Nachweisen bestätigt wird.
Wärmeschutz und Energieeinsparung
Die Prüfung der bautechnischen Nachweise des Wärmeschutzes und der Energieeinsparung erfolgt nur bei Sonderbauten und wird durch einen Prüfsachverständigen vorgenommen. Auf eine Prüfung der Nachweise bei Wohngebäuden geringer und mittlerer Höhe verzichten die zuständigen Behörden, weil die Energiesparverordnung in diesem Fall ein vereinfachtes und pauschalisiertes Verfahren zulässt.



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