Bauüberwachung

Wie wird die Bauausführung überwacht?

In der Brandenburgischen Bauordnung wird die Eigenverantwortlichkeit der direkt am Bau Beteiligten gestärkt. Die Überwachung zur Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften bei der Bauausführung liegt bei den Objektplanern, den Sachverständigen und den Prüfingenieuren.

Objektplaner beauftragen

Der Bauherr ist verpflichtet, für sein Bauvorhaben einen Objektplaner zu beauftragen. Wechselt der Objektplaner, so muss der Bauherr dies der zuständigen Bauaufsichtsbehörde melden.

Kontrolle des Bauvorhabens durch den Objektplaner

Am Bau beteiligte Personen mit Bauhelm besprechen BaudetailsQualität am Bau durch Bauüberwachung © Contextplan

Die baubegleitende Kontrolle, also die Überwachung des Bauvorhabens, wird im Wesentlichen durch den Objektplaner durchgeführt. Dieser kann sich einen geeigneten Bauüberwacher zur Hilfe nehmen. Objektplaner und Bauüberwacher stellen sicher, dass die Baumaßnahme den öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den genehmigten Bauvorlagen entsprechend durchgeführt wird. Zur Fertigstellung der baulichen Anlage erklärt der Objektplaner, dass die Bauausführung den genehmigten oder angezeigten Bauvorlagen entspricht.

Die Sachverständigen und Prüfingenieure haben vor Baubeginn die Anforderungen an die Standsicherheit, den Brand-, Schall-, Wärme- und Erschütterungsschutz und die Energieeinsparung durch die bautechnischen Nachweise geprüft und belegt. Während der Durchführung der Bauarbeiten ist es ihre Aufgabe, darauf zu achten, dass die Bauausführung den von ihnen geprüften bautechnischen Nachweisen entspricht.

Der Unteren Bauaufsichtsbehörde Fertigstellung anzeigen

Die Bauaufsichtsbehörde bleibt grundsätzlich berechtigt, jederzeit eine Überprüfung der Bauausführung durchzuführen. Ob die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieser Behörde dies tun, liegt in ihrem Ermessen.

Der Unteren Bauaufsichtsbehörde ist lediglich die Fertigstellung der baulichen Anlage anzuzeigen. Mit der Anzeige sind die Bescheinigungen des Objektplaners, des Prüfingenieurs, des Bezirksschornsteinfegermeisters und soweit erforderlich der Sachverständigen vorzulegen. Zwei Wochen nach Eingang der Anzeige kann die bauliche Anlage dann genutzt werden. 

Letzte Aktualisierung: 04.05.2009

Externe Links

Baumesse vom 12. März bis 14. März 2010 in Frankfurt (Oder)


Baumesse vom 10. April bis 11. April 2010 in Eberswalde


Serviceportal des Landes Brandenburg

Das Informationssystem der Bauministerkonferenz

Gutachterausschüsse für Grundstückswerte im Land Brandenburg

Amt für Statistik Berlin-Brandenburg