Wasserstraßen im Land Brandenburg

Das Land Brandenburg als wasserstraßenreichstes Bundesland

Havelkahn liegt am Ufer Das Land Brandenburg besitzt ein dichtes und leistungsfähiges Wasserstraßennetz, das aus den Flüssen Oder, Spree, Havel und Elbe besteht. Diese wiederum sind in Verlauf der Geschichte durch Kanäle verbunden worden. Seit altersher wurde dieses Netz für den Gütertransport genutzt.

Voraussetzung für den Transport und Umschlag sind die Schnittstellen Häfen und Umschlagstellen an den Wasserstraßen, denen ein hoher Stellenwert nicht zuletzt durch die vorhandenen erheblichen Kapazitätsreserven beigemessen wird.

Ziel der Verkehrspolitik

Ein wichtiges Ziel der Verkehrspolitik des Landes Brandenburg ist die Verlagerung von Teilen des Verkehrsaufkommens weg von der Straße auf den besonders kostengünstigen, energiesparsamen, umweltverträglichen und sicheren Verkehrsträger Binnenschifffahrt.

Insgesamt befinden sich in Brandenburg annähernd 30.000 km Fließgewässer. Für wassertouristische Aktivitäten sind etwa 6.500 km geeignet. Gut ausgestattete Sportboothäfen und Wasserwanderrastplätze befinden sich an den hervorragend vernetzten Gewässern des Landes.

Kategorien von Wasserstraßen

Die Wasserstraßen im Land Brandenburg sind in zwei Hauptkategorien eingeteilt:

  • Bundeswasserstraßen
  • Landeswasserstraßen

Bundeswasserstraßen

Auf diesen Wasserstraßen findet vorrangig der Güterverkehr statt. Für den Ausbau und die Instandhaltung dieser Gewässer ist die Wasser und Schifffahrts Verwaltung des Bundes zuständig.

Im Rahmen des Bundesverkehrswegeplanes und des "Projekt 17" werden vorrangig die Bundeswasserstraßen Hannover-Magdeburg-Brandenburg-Berlin und Berlin-Eberswalde-Stettin ausgebaut.

Der Ausbau soll die Anbindung der Länder Brandenburg und Berlin sowohl nach Westen als auch Nordosten bewirken.

Binnenhäfen als Schnittpunkte des Güterverkehrs

Mit der Eröffnung des Wasserstraßenkreuzes Magdeburg als größtes Teilprojekt des Verkehrsprojekts Deutsche Einheit Nr. 17 am 10.10.2003 können die Binnenhäfen im Raum Brandenburg-Berlin auf dem Wasserweg von den deutschen Seehäfen und aus dem Rhein-Ruhr-Gebiet direkt mit Großmotorgüterschiffen und wasserstandsunabhängig mit einer Abladetiefe bis zu 2,50 Meter erreicht werden.

Das Land Brandenburg ist das wasserreichste Bundesland und besitzt ein dichtes leistungsfähiges Wasserstraßennetz, das auch für die Güterschifffahrt noch stärker genutzt werden soll. Mit dem Projekt 17, das den Ausbau der Wasserstraßen zwischen Hannover und Berlin umfasst, werden erstmalig Voraussetzungen geschaffen, damit auch Schiffe, die im Rheingebiet fahren auch die Häfen im Land Brandenburg anfahren können. Das Projekt ist Bestandteil des aktuellen Bundesverkehrswegeplans von 2003. Übliche Großmotorgüterschiffe können aus dem Rheingebiet und aus den Seehäfen Hamburg sowie den ARA-Häfen die Häfen Brandenburgs und Berlins erreichen.

Mit der Inbetriebnahme der Kanalbrücke am Wasserstraßenkreuz Magdeburg einschließlich der neuen Doppelsparschleuse in Hohenwarthe im Oktober 2003 ist die wasserstandsunabhängige Querung der Elbe möglich. Gleichzeitig wird damit die Erhöhung der Abladetiefen der Schiffe von bisher unter 2,00 Meter auf 2,20 Meter bzw. 2,50 Meter (je nach Schiffstyp) erfolgen. Nun ist es möglich, dass Europaschiffe erstmalig wirtschaftlich vollgeladen mit 1.350 bis 1.500 Tonnen (bisher 800 Tonnen) in der Region Brandenburg fahren können. Das entspricht etwa der Ladung von 45 LKW mit 30 Tonnen Last. Nach Anhebung der Brücken mit bisherigen Durchfahrtshöhen kleiner 4,50 Meter auf 4,75 Meter ab 2006 wird ein zweilagiger Containerverkehr möglich.

Für die Häfen hat das Land eine "Landeshafenverordnung" erlassen, die dem Hafenbetreiber und deren Nutzern die notwendigen Sicherheitsanforderungen vorgibt. Darüber hinaus unterstützt die Landesregierung die Häfen und Umschlagstellen auch finanziell sehr umfangreich. Seit dem Jahr 1991 fördert das Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung die Planung und teilweise auch die Investitionen in die öffentlichen Häfen.

Landeswasserstraßen

Von geringerer Bedeutung für den Güterverkehr sind die Landeswasserstraßen. Diese Wasserstraßen werden im wesentlichen für touristische Zwecke, für den Wassersport und für die Fahrgastschifffahrt genutzt. Für die Schifffahrt auf diesen Gewässer gilt die Schifffahrtsverordnung des Landes Brandenburg.

Nicht zuletzt haben diese Gewässer ebenso eine hohe Bedeutung für die Regulierung des Wasserhaushaltes. Für den Ausbau und die Instandhaltung dieser Gewässer ist das Land zuständig.

Fähren

Aufgrund der vielen Wasserläufe und des ständig steigenden Bedarfs an Straßen- und Eisenbahnverbindungen zwischen den verschiedensten Standorten, sind nicht immer Brückenbauwerke finanzierbar gewesen. Deshalb wurden zur Überquerung der Wasserläufe auch häufig Fähren genutzt.

Im Land Brandenburg existieren derzeit noch ca. 20 Fähren. Das Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung unterstützt finanziell die Modernisierung und Instandhaltung dieser Fähren auf der Grundlage eines Förderprogrammes.

Schleusen

Im Land Brandenburg gibt es 20 Schleusen auf schiffbaren Landesgewässern. Darüber hinaus existieren noch weitere Schleusen, die in der Hoheit der Bundesschifffahrtverwaltung liegen.

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Letzte Aktualisierung: 04.05.2009