Förderung
Neue Aufgaben und Herausforderungen der Städtebauförderung
Das MIL unterstützt die Kommunen bei der Bewältigung der Aufgaben und Herausforderungen an die Stadtentwicklung in Zeiten des demografischen, wirtschaftsstrukturellen und ökologischen Wandels. Die umfassendere Verknüpfung von Städtebau- und Wohnraumförderung stärkt den integrativen Ansatz zur besseren Problembewältigung und Nutzung der Chancen.
Konzentration der Förderung
Ziel ist die räumliche Konzentration der Stadtentwicklungs- und Wohnungsbaumittel auf Innenstädte und Ortszentren sowie ausgewählte Handlungsfelder. Das MIL orientiert sich dabei an den übergeordneten Leitlinien des Landes im Sinne der Leitlinie "Stärken stärken". Wichtig ist die Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen.
Steuerungsinstrument INSEK
Als Steuerungsinstrument für die örtlichen Stadtentwicklungsstrategien haben sich die Integrierten Stadtentwicklungskonzepte (INSEK) mit höherer Eigenverantwortung für die Kommunen bewährt.
Lohnende Investitionen © MIR
Bedeutung und Programmbereiche der Städtebauförderung
Der Bund, die Länder und die Kommunen messen der Städtebauförderung eine große städtebauliche, wirtschaftliche, soziale, kulturelle und ökologische Bedeutung zu. Die einzelnen Förderprogramme und Richtlinien sind auf den Internetseiten der Antrags- bzw. Bewilligungsbehörden einsehbar.
Bund-Länder-Programme
Vorwiegend für die bereits in den 90er Jahren festgelegten Gebietskulissen der Stadterneuerung, überwiegend in den historischen Stadtkernen und sonstigen Innenstädten.
- Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen [LBV]
- Städtebaulicher Denkmalschutz [LBV]
- Aktive Stadtzentren [LBV]
Für die Stadtquartiere mit besonderen städtebaulichen und sozialen Problemen, überwiegend in industriell errichteten Wohngebieten.
- Soziale Stadt [LBV]
Für Maßnahmen des Stadtumbaus in jeweils verschieden strukturierten Gebietskulissen für Rückbau-, Anpassungs- und Aufwertungsmaßnahmen.
- Stadtumbau Ost [LBV]
Für die energetische Modernisierung von Gebäuden der sozialen Infrastruktur in den Gemeinden. Damit soll ein Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzvorgaben des Bundes und des Landes geleistet werden.
Für Städte im ländlichen Raum, um dort insbesondere die überörtliche Zusammenarbeit sowie Netzwerke zur Sicherung und Stärkung der öffentlichen Daseinsvorsorge zu fördern.
Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)
Für Maßnahmen der kleinräumigen Wirtschaftsförderung: Stärkung und Stabilisierung der Städte, Quartiere und Innenstädte als Wirtschafts-, Handels- und Infrastrukturstandorte.
Weiterführende Beiträge:
- Städtebauförderung kann fortgesetzt werden
© A. Hass Bund und Land haben eine Verwaltungsvereinbarung zur Städtebauförderung 2013 geschlossen. Danach stellt der Bund 32,7 Mio. Euro für das laufende Haushaltsjahr zur Förderung städtebaulicher Maßnahmen bereit, die in gleicher Höhe aus Mitteln des brandenburgischen Haushalts kofinanziert werden.
- Neue INSEK-Arbeitshilfe veröffentlicht
© MIL Die neue Arbeitshilfe zur Erstellung und Fortschreibung von Integrierten Stadtentwicklungskonzepten (INSEK) soll sowohl die Kommunen, die dieses Planungsinstrument ohne direkten Förderbezug nutzen wollen, als auch die Kommunen, die aus Fördersicht zur Vorlage eines aktuellen INSEK aufgefordert sind, bei der künftigen Erarbeitung bzw. Überarbeitung von INSEK unterstützen.
- Konferenz zur Umsetzung der Europastrategie 2020
Dokumentationen erschienen
Minister Vogelsänger und Abteilungsleiter Schweinberger im Gespräch mit Konferenzteilnehmern © MIL Unter dem Motto „Beitrag der Städte zur Umsetzung der Europastrategie 2020" hatte das Deutsch-Österreichische URBAN-Netzwerk zu einer Tagung ins Altstädtische Rathaus von Brandenburg a. d. Havel eingeladen. Die Konferenz fand gleichzeitig als 50. Tagung des Deutsch-Österreichischen URBAN-Netzwerks statt. Die Dokumentionen zu den Veranstaltungen liegen jetzt vor.
- Antrags- und Bewilligungsbehörden
Wenn Sie eine Förderung beantragen möchten...
Prüfung eingereichter Antragsunterlagen © MIR Das Landesamt Für Bauen und Verkehr (LBV) sowie die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) sind Ihre kompetenten Partner im Antrags- und Bewilligungsverfahren der Städtebauförderung.
- Neue Städtebauförderungs- Richtlinie(n)
Modern und flexibel
© MIR Richtlinie zur Städtebauförderung (StBauFR) ersetzt die bisherige Förderrichtlinie zur Stadterneuerung `99. Aktuelle Entwicklungen in der Städtebauförderung werden berücksichtigt. Mehr Flexibilität und Eigenverantwortung für die Kommunen wird geschaffen. Die Richtlinie umfasst alle Programmbereiche der nationalen Städtebauförderung.



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