Förderung
Wohnraumförderung
Seit der Föderalismusreform sind die Bundesländer für die Gesetzgebung zum Thema Wohnraumförderung zuständig und nicht länger der Bund. Dies bot auch dem zuständigen ehemaligen Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung (MIR) ab 2007 die Chance, die Wohnungsbauprogramme neu aufzustellen und konsequent an den landespolitischen Erfordernissen auszurichten. Erreicht wurde eine Schwerpunktsetzung für Familien und alte Menschen sowie eine noch stärkere Fokussierung auf innerstädtische Standorte.
Folgende Entwicklungen bei der Nachfrage zeichnen sich ab, auf die das MIL wohnungs- und auch stadtentwicklungspolitisch aktiv reagiert:
- Durch Verschiebung der Proportionen zwischen jungen, mittleren und älteren Altersgruppen verändert sich das Nachfragegefüge auf den Wohnungsmärkten. Umfangreiche Anpassungen der Wohnungen sind erforderlich.
- Die Nachfrage nach kleinen Wohnungen steigt, insbesondere auf entspannteren Märkten wird der energetische Standard der Wohnung zu einem wichtigen Nachfragekriterium.
- Die Wohnung wird verstärkt zum Pflege- und Gesundheitsstandort, ein barrierearmes Wohnumfeld wird wichtiger Nachfragefaktor.
- Bei Familien und jüngeren Senioren wird die innere Stadt als Wohnstandort an Bedeutung gewinnen, der Bedarf an professionellem Sozial- und Netzwerkmanagement wird zunehmen. Maßnahmen dürfen sich nicht nur auf die pure bauliche Anpassung der Wohnungen beziehen, sondern müssen vielmehr eine logistische Kombination aus Dienstleistungen darstellen. Hierbei handelt es sich zum Beispiel um Hilfen im Haushalt und bei Alltagsbewältigung, Freizeitangebote und Pflegemöglichkeiten.
Weiterführende Beiträge:
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Lohnende Modernisierung © MIL Jetzt können bereits selbst nutzende Wohnungseigentümer auch erstmalig Fördermittel für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen in Verbindung mit energetischer Sanierung erhalten. Maßgeblich ist die Innenstadtlage und das Baualter vor 1990 (2. Säule).
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Grund-und Bonusförderung
Erneuerbare Energie © Bialas Im Rahmen der Wohneigentumsförderung für private Haushalte gewährt das Land Brandenburg Zuschüsse für die Bildung von innerstädtischem Wohneigentum; insbesondere durch den Erwerb vorhandenen Gebäudebestands mit anschließender Modernisierung, durch Um- und Ausbau sowie Erweiterung oder durch Baulückenschließung (1. Säule).
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Erhöhte Fördermöglichkeiten © MIR Die Mietwohnraum- und Genossenschaftsförderung sowie die Wohnraumanpassung gehören - neben der Wohneigentumsförderung - weiterhin zu den "Säulen" der Wohnraumförderung. Stichpunktartig sind hier einige wesentliche Neuerungen ab 2009 zusammengefasst:



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