Förderung
Wohnraumförderung
Seit der Föderalismusreform sind die Bundesländer für die Gesetzgebung der Wohnraumförderung zuständig und nicht länger der Bund. Dies bot dem zuständigen Ministerium ab 2007 die Chance, die Wohnungsbauprogramme neu aufzustellen und konsequent an den landespolitischen Erfordernissen auszurichten. Erreicht wurde eine Schwerpunktsetzung für Familien und alte Menschen sowie eine noch stärkere Fokussierung auf innerstädtische Standorte.
Folgende Entwicklungen bei der Nachfrage zeichnen sich ab, auf die das MIL wohnungs- und auch stadtentwicklungspolitisch aktiv reagiert:
- Durch Verschiebung der Proportionen zwischen jungen, mittleren und älteren Altersgruppen verändert sich das Nachfragegefüge auf den Wohnungsmärkten. Umfangreiche Anpassungen der Wohnungen sind erforderlich.
- Die Nachfrage nach kleinen Wohnungen steigt, insbesondere auf entspannteren Märkten wird der energetische Standard der Wohnung zu einem wichtigen Nachfragekriterium.
- Die Wohnung wird verstärkt zum Pflege- und Gesundheitsstandort, ein barrierearmes Wohnumfeld wird wichtiger Nachfragefaktor.
- Bei Familien und jüngeren Senioren wird die innere Stadt als Wohnstandort an Bedeutung gewinnen, der Bedarf an professionellem Sozial- und Netzwerkmanagement wird zunehmen. Maßnahmen dürfen sich nicht nur auf die pure bauliche Anpassung der Wohnungen beziehen, sondern müssen vielmehr eine logistische Kombination aus Dienstleistungen darstellen. Hierbei handelt es sich zum Beispiel um Hilfen im Haushalt und bei Alltagsbewältigung, Freizeitangebote und Pflegemöglichkeiten.
Weiterführende Beiträge:
- Wohneigentumsförderung wird fortgesetzt
Starke Innenstädte durch Investitionen in die eigenen vier Wände
© A. Hass Die Landesregierung wird auch in den kommenden Jahren die Bildung von Wohneigentum in den Innenstädten unterstützen. Eine Grundförderung von 50.000 Euro, unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 100.000 Euro, können Antragstellerinnen und Antragsteller als zinsloses Darlehen erhalten.
- Positive Bilanz der Wohnraumförderung 2012
© MIL Bauminister Jörg Vogelsänger zieht eine positive Bilanz der Wohnraumförderung im Land Brandenburg. Im Jahr 2012 wurden der Bau, die Modernisierung und Instandsetzung sowie die barrierefreie Erreichbarkeit von 800 Wohnungen mit gut 20 Millionen Euro gefördert.
- Behindertengerechte Wohnraumanpassung
Förderung wird fortgesetzt
© MIL Menschen können durch Krankheit oder Unfall mit Behinderungen konfrontiert werden, die sich auf ihr Leben, insbesondere auf das in den eigenen vier Wänden, auswirken. Das Land setzt die Förderung fort und unterstützt mit max. 18.000 Euro die behindertengerechte Anpassung von vorhandenem Wohnraum, um Betroffenen die weitere Nutzung und ein weitestgehend selbstbestimmtes Leben in vertrauter Umgebung zu ermöglichen.
- Wohneigentumsförderung
Grund-und Bonusförderung
Erneuerbare Energie © Bialas Im Rahmen der Wohneigentumsförderung für private Haushalte gewährt das Land Brandenburg Zuschüsse für die Bildung von innerstädtischem Wohneigentum; insbesondere durch den Erwerb vorhandenen Gebäudebestands mit anschließender Modernisierung, durch Um- und Ausbau sowie Erweiterung oder durch Baulückenschließung (1. Säule).
- Förderverträge für "Dicken Brocken" in Prenzlau
Energetische und generationsgerechte Sanierung rettet denkmalgeschützes Mietwohngebäude
Abteilungsleiter Jürgen Schweinberger bei der Übergabe der Förderverträge © MIL Mit den Schlussworten "mehr kann man nicht erreichen", übergab Abteilungsleiter Jürgen Schweinberger die Förderverträge für die Schwedter Straße 25-29 an Prenzlaus Bürgermeister Hendrik Sommer und Wohnbau-Geschäftführer René Stüpmann. Rund 4,5 Millionen Euro werden in die energetische und generationsgerechte Sanierung investiert - ein dicker Brocken - der jetzt auf festen Füßen steht.
- (Ein)richtfest für "Neue Freundschaft" in Lübbenau
Schick, individuell, passend für jedes Alter
Lübbenaus Bürgermeister, WIS-Geschäftsführer und MIL Abt.-leiter im Quartier "Neue Freundschaft" © MIL Mit einem (Ein)richtfest gab die Wohnungsbaugesellschaft im Spreewald (WIS) den Sanierungsstart für den ersten von insgesamt vier Wohnblöcken in Lübbenaus Neustadt. Mit dem Umbau der 60er Jahre-Bauten, der mit rund einer Million Euro aus der Wohnraumförderung unterstützt wird, sollen hochwertige Wohnungen mit Terrassen, Aufzügen und individuellen Grundrissen entstehen.



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