Energieeinsparung Wohneigentum

Akzente für den Klimaschutz

Handwerker vor Fenster Lohnende Modernisierung © MIL

Die erfolgreiche Förderung von Wohneigentumsmaßnahmen im Land Brandenburg wird auch im Jahr 2010 fortgesetzt. Als zweite Säule wird neben der in der Vergangenheit bereits möglichen Unterstützung zur Bildung von Wohneigentum künftig auch die Bestandsentwicklung von bereits vorhandenem Wohneigentum in den Innenstädten gefördert. Hier soll die Modernisierung und Instandsetzung in Verbindung mit der gleichzeitigen nachhaltigen energetischen Sanierung von vorhandenem Wohneigentum Akzente für den Klimaschutz setzen.

Grundsätze der Förderung

Berücksichtigt werden können selbst genutzte Wohngebäude, die vor dem 3. Oktober 1990 errichtet wurden, sofern sich diese innerhalb der förderfähigen Gebietskulissen befinden. Hier behält das Land den eingeschlagenen Weg mit der ausschließlichen Orientierung auf die Innenstädte bei. Die für die Wohneigentumsförderung maßgeblichen Einkommensgrenzen gelten auch hier. Diese schließen den weit überwiegenden Teil der Brandenburger Bevölkerung ein.

Förderung jetzt auch im bereits selbst genutzten Wohneigentum

Eingerüstetes FensterWärmeverluste reduzieren © MIL

Die Selbstnutzung von Wohneigentum innerhalb des Bestandes hat weiterhin an Bedeutung gewonnen und findet zunehmende Akzeptanz. Im vorhandenen Wohnungsbestand gibt es jedoch erheblichen Handlungsbedarf, insbesondere durch den bestehenden Sanierungsrückstand sowohl aus städtebaulicher als auch und vor allem aus energetischer Sicht.

Genau hier knüpft die Richtlinie zur nachhaltigen Energieeinsparung durch Modernisierung und Instandsetzung von selbst genutztem Wohneigentum in Innenstädten (WohneigentumMod./Inst.R), die am 4. Januar 2010 unterzeichnet wurde und im Amtsblatt Nummer 2 am 20.01.2010 veröffentlicht wird, an.

Spezifische Fördervorraussetzungen

Vorausgesetzt es werden mindestens 500 Euro je Quadratmeter Wohnfläche investiert und das Neubau-Niveau der Energieeinsparverordnung (EnEV) wird erreicht, können die Grundförderung in Höhe von 18.000 Euro und zusätzliche Boni in Abhängigkeit von den baulichen und familiären Voraussetzungen als Zuschüsse gewährt werden.

Heizungsanlage durch Fensterfront gesehenWärmeversorgung © MIL

Als zusätzlicher finanzieller Anreiz für eine freiwillige Überschreitung der gesetzlich vorgeschriebenen Standards nach dem Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz - EEWärmeG) können Antragsteller bis zu 5.000 Euro zusätzlich erhalten, sofern sie entsprechende energetische Maßnahmen integrieren. Mit diesem Ansatz zielt das Land auf eine erhöhte Anreizwirkung bei der Integration von ökologischen und energiesparenden Maßnahmen sowie von regenerativen Anlagen der Wärmeerzeugung.

Darüber hinaus wird die vielfach hohe Kostenintensität bei der Bestandsentwicklung von Denkmalen mit einem zusätzlichen Bonus in Höhe von 5.000 Euro für Einzelantragsteller zumindest teilweise abgefedert.

Mit dieser Förderung leistet das MIL einen weiteren wesentlichen Beitrag zur Umsetzung der Energiestrategie des Landes. Vor allem das ortsansässige Handwerk kann davon profitieren und die Konjunktur nachhaltig beleben.

Antragsverfahren

Anträge können bei der InvestitionsBank des Landes Brandenburg (ILB) im Wohneigentumsbereich gestellt werden (rechte Textbox). Hier können auch bereits im Vorfeld einzelfallbezogen die Bedingungen und Voraussetzungen geprüft und erörtert werden. Auch der Richtlinientext, der noch im Amtsblatt Nummer 2 am 20.01.2010 veröffentlicht wird, ist in der rechten Textbox abrufbar.