Förderung Landwirtschaft
Fördermaßnahmen im Überblick
Für die Entwicklung der Landwirtschaft und des ländlichen Raums stehen im Land Brandenburg in der Förderperiode 2007 bis 2013 eine Reihe von Finanzierungsinstrumenten zur Verfügung, die der Umsetzung der vielfältigen Herausforderungen, wie Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit, Klimawandel, demografischer Wandel, Biodiversität und Nachhaltigkeit Rechnung tragen sollen. Ein weiteres wichtiges Finanzierungsinstrument sind die Direktzahlungen im Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) als Entgelt für Leistungen der Landwirtschaft, die von der Gesellschaft erwartet werden, aber am Markt nicht oder nur sehr eingeschränkt entgolten werden.
Zu den komplexen Finanzierungsinstrumenten gehören der EGFL und der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) – als wesentliche Bestandteile der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union sowie die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK)".
Nachfolgend wird hier die Agrarförderung im Bereich der "Landwirtschaft und Fischerei" dargestellt. Weitere Informationen erhalten Sie dann auch in den jeweilgen Bereichen "Ländliche Entwicklung", "Forst & Jagd" sowie "Agrarbildung & -forschung" (linke Navigation) sowie auf der "ELER-Homepage" (rechte Textbox).
Bereich: Direktzahlungen im Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL)
Die Direktzahlungen bilden das Kernstück der EU-Agrarpolitik. Mit der Umsetzung der Agrarreform 2005 wurde mit der weitestgehenden Entkopplung der Beihilfegewährung von der Erzeugung dem Anliegen Rechnung getragen, zunehmend die Erhaltung der Kulturlandschaft in das Zentrum der EU-Agrarpolitik zu rücken. Dieses Anliegen wurde auch mit der Einführung der obligatorischen Modulation unterstützt, die eine jährliche prozentuale Kürzung der zu gewährenden Direktzahlungen und Umverteilung dieser finanziellen Mittel für die zusätzliche Förderung des ländlichen Raumes zur Folge hat.
Bereich: Ausgleichszahlungen, Agrarumweltmaßnahmen, Ökologischer Landbau
Förderung der Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen, Ausgleich von Einkommensverlusten bedingt durch standortspezifische Einschränkungen:
- Förderung einer Ausgleichszulage für landwirtschaftliche Unternehmen in benachteiligten Gebieten (AGZ)
- Förderung Ausgleichszahlungen für naturbedingte Nachteile (Spreewald)
- Förderung Ausgleich Kosten und Einkommensverluste für Landwirte (Natura 2000)
- Förderung Programm KULAP 2007
Bereich: Absatzförderung, Wettbewerb, Marktorientierung
Die Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse soll in Bezug auf Menge, Qualität und Art des Angebotes den Markterfordernissen angepasst werden (Marktorientierung). Damit sind insbesondere Voraussetzungen für höhere Erlöse der Erzeuger zu schaffen. Dies dient der Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und einer höheren Wertschöpfung einheimischer Erzeugnisse:
Bereich: Einzelbetriebliche Förderung
Gewährung von Zuwendungen zur Unterstützung einer wettbewerbsfähigen, nachhaltigen, umweltschonenden, tiergerechten und multifunktionalen Landwirtschaft und zur Einkommensstabilisierung beziehungsweise zur Schaffung neuer Erwerbsquellen:
Bereich: Fischerei
Durch eine marktorientierte und den ökologischen Standorterfordernissen angepasste Binnenfischerei und Aquakultur sollen wirtschaftlich rentable Betriebe aufgebaut und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen gestärkt werden. Im Vordergrund stehen auch die Umweltverträglichkeit der Produktion und Beiträge zur Fischbestandsentwicklung sowie Öffentlichkeitsarbeit:
Bereich: Tierzucht
Förderung von Maßnahmen zur Erfassung und Auswertung von Daten zur Verbesserung der genetischen Qualität landwirtschaftlicher Nutztiere sowie Prämien für die Förderung von Leistungsprüfungen und weiteren Maßnahmen in der Tierzucht:
- Förderung genetische Qualität landwirtschaftlicher Nutztiere
- Förderung Leistungsprüfungen Tierzucht
- Förderung der Bienenhaltung
Weiterführende Beiträge:
- Agrarförderung 2013 - Eingangsschluss: 15. Mai 2013
© AgrarG Unterspreewald Mit dem Agrarförderantrag werden jährlich die EU-Agrarfördermittel im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP 2005-2013) aus der ersten und zweiten Säule beantragt. Die Landwirte erhalten die Anträge auf Agrarförderung per Datenträger und mit der notwendigen Antragssoftware von den zuständigen Ämtern für Landwirtschaft.



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