Flurneuordnung - gesetzliche Pflichtaufgabe

Verbesserung der Umwelt und Lebensqualität

Wirtschaftsweg © MIL

Die Ländliche Neuordnung (Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz, Bodenordnung nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz) leistet als gesetzliche Pflichtaufgabe und als Instrument zur Umsetzung der integrierten ländlichen Entwicklung durch die Beseitigung infrastruktureller Defizite und der damit verbundenen Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen einen wichtigen Beitrag zur Erhöhung der Umwelt- und der Lebensqualität im ländlichen Raum.

Verfahren der Ländlichen Neuordnung werden vorwiegend eingesetzt, um

  • Landnutzungskonflikte zu lösen (bei konkurrierenden Ansprüchen an die Nutzung einer Fläche; z.B. Landwirtschaft, Naturschutz, Gewerbe)
  • getrenntes Gebäude- und Bodeneigentum zusammenzuführen (Schaffung BGB-konformer Rechtsverhältnisse)
  • den Katasternachweis mit der Örtlichkeit in Übereinstimmung zu bringen
  • bei Großbauvorhaben Flächen ohne Enteignung der Eigentümer bereit zu stellen
  • landeskulturelle Nachteile zu beseitigen (z.B. Zerschneidung von Flächen durch Wegtrassierung)
  • Maßnahmen zum Hochwasserschutz und Wasserrückhalt durchzuführen

den Grund und Boden der Braunkohlefolgelandschaften neu zu ordnen und damit Entwicklungen und Investitionen im Ländlichen Raum zu fördern.

Schwerpunkte der ländlichen Neuordnung liegen gegenwärtig in den Bergbaufolgelandschaften der Lausitz, dem Oderbruch, dem „Unteren Odertal“ sowie dem Bereich der Elbauenlandschaft in der Prignitz.

 

Weiterführende Beiträge:

  • Förderung Flurneuordnung und Flurbereinigung

    Ländliche Entwicklung

    Geodeätischer Festpunkt © MIL

    Anliegen der Umsetzung der Richtlinie ist es, mit der Förderung der Flurbereinigung einen möglichst großen Beitrag zur Verbesserung der Umwelt und der Lebensqualität der Einwohner im ländlichen Raum zu leisten.

  • Neue Impulse für die Flurneuordnung

    Qualität und Tempo weiter erhöhen ...

    Arbeitsgruppe der Klausurtagung © HVS

    Vertreterinnen und Vertreter des Verbandes für Landentwicklung und Flurneuordnung (vlf Brandenburg), des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft (MIL) sowie des Landesamtes für ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) haben sich am Dienstag, den 19. Juni 2012 an der ländlichen Heimvolkshochschule am Seddiner See zu einer Klausurberatung getroffen.

Letzte Aktualisierung: 20.11.2012

Kontakt

Referat 31 - Ländliche Entwicklung, Oberste Flurbereinigungsbehörde
Tobias Wienand
E-Mail an Tobias Wienand
Tel.: 0331-866-8861
Fax: 0331-27548-8861