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Bauplanungs- und bauordnungsrechtliche Vorschriften

Planungsunterlagen Planungsunterlagen © MIR

Die Frage nach der Bebaubarkeit eines Grundstücks wird in den bauplanungsrechtlichen Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) und der Baunutzungsverordnung (BauNVO) geregelt. Die Erteilung von Baugenehmigungen regelt das Bauordnungsrecht - Grundlage für das Land Brandenburg ist die Brandenburgische Bauordnung.

 

Der Neubau eines Eigenheims und anderer Bauvorhaben ist eine große Herausforderung. Es sind viele Entscheidungen zu treffen, die langfristige Auswirkungen haben. Bevor Sie mit dem Bauen beginnen, sollten Sie zunächst genau überlegen, wo das Bauvorhaben stehen soll und ob ein passendes Baugrundstück zu finden ist.

Für ein Bauvorhaben sowie die Nutzungsänderung einer baulichen Anlage benötigen Sie in der Regel eine Baugenehmigung. Ob sich die Vorstellungen des Bauherrn auch realisieren lassen, ist vom Einzelfall abhängig.

Unter "Weiterführende Beiträge" im unteren, nachfolgenden Bereich finden Sie dazu hilfreiche Informationen

Weiterführende Beiträge:

  • Planungsrecht

    Wo befindet sich mein Grundstück und wie kann ich es bebauen?

    Blick auf grüne Wiese vor Gebäudebestand in der Altstadt von Belzig Grundstücksbebauung? © MIR

    Vor der Planung Ihres Bauvorhabens, ist es wichtig sich zu informieren, ob und wie das zur Bebauung vorgesehene Grundstück genutzt werden kann. Geregelt wird diese, für Grundstückseigentümer und -interessenten gleichermaßen wichtige Frage, in den bauplanungsrechtlichen Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) und der Baunutzungsverordnung (BauNVO).

  • Bauordnungsrecht

    Welche bauordnungsrechtlichen Vorschriften gibt es?

    Dachstuhl mit Richtkrone © MIL

    Das Bauordnungsrecht regelt einerseits das Verfahren zur Erteilung von Baugenehmigungen und dient andererseits der vorbeugenden Abwehr von Gefahren. Die Grundlage für das Bauordnungsrecht im Land Brandenburg ist die Brandenburgische Bauordnung.

Letzte Aktualisierung: 10.01.2011

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