Neue Kfz-Kennzeichen - jetzt noch nicht erhältlich!

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Auf der Konferenz der Verkehrsminister der Bundesländer und des Bundes am 06. und 07.April 2011 in Potsdam wurde auf Antrag der Länder Thüringen und Sachsen folgender Beschluss gefasst (verkürzt):

  1. Der Bund wird gebeten, die Länder bei der Wiedereinführung auslaufender und bereits  ausgelaufener KfZ - Kennzeichen durch entsprechende Rechtsänderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung zu unterstützen
  2. Der Bund wird gebeten, der Verkehrsministerkonferenz zur Frühjahrssitzung 2012 zu berichten.

In jedem Fall ist demnach eine Rechtsänderung nach einem langwierigen Verfahren unter Beteiligung des Bundestages und des Bundesrates durch die Bundesregierung auf den Weg zu bringen, bevor die auslaufenden oder bereits  ausgelaufenen Kennzeichen wieder zugelassen werden können. Es wäre also vergeblich, wenn die Bürger sich mit dem Wunsch, frühere Kennzeichen wieder verwenden zu wollen, bereits jetzt an die Zulassungsstellen wenden. Dafür besteht bis auf weiteres keine rechtliche Grundlage.

Geduld ist erforderlich. Die Rechtsänderungsverfahren müssen erst abgeschlossen sein, so dass es bis auf Weiteres bei der bisherigen Zulassungspraxis bleiben muss.

 

 

Letzte Aktualisierung: 06.05.2011

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