Herbstzeit ist auch im Wald Erntezeit
Artenvielfalt erhalten
Derzeit steht wieder für die meisten Baumarten die Saatguternte an. Es werden alle Baumarten beerntet, die für die forstliche Praxis Bedeutung haben. Das sind alle Hauptbaumarten wie Buche, Eiche und Kiefer, aber auch Nebenbaumarten wie Ahorn, Linde und Birke. Zunehmend spielen seltene Baumarten, sowie heimische Straucharten eine Rolle, um die Artenvielfalt im Wald zu erhalten. Eine Saatguternte darf nur in Waldbeständen erfolgen, die als Erntebestand zugelassen sind.
Ernteaussichten
Eine nachhaltige Walderneuerung, egal ob über Naturverjüngung, Saat oder Pflanzung, funktioniert nur, wenn die Waldbäume ausreichend Samen produzieren. Das ist nicht im jeden Jahr der Fall. In diesem Jahr kam es nach einer erfolgversprechenden Blüte im Frühjahr örtlich zu starken Spätfrösten, so dass die voraussichtlichen Erntemengen schwer einzuschätzen sind. Die Rotbuche verspricht gute Ernteaussichten, jedoch ist die Nachfrage derzeit noch sehr verhalten. Regional sehr unterschiedlich wird die Ernte bei der Traubeneiche ausfallen. Für die Saatguternte von Stieleiche und Kiefer wird es ein schlechtes Jahr werden.
Douglasien
Bei einigen Baumarten ist die Saatguternte bereits abgeschlossen. Bei der Douglasie wurden in diesem Jahr 13 Tonnen und bei der Küstentanne circa 6 Tonnen Zapfen geerntet. Dies ist im Vergleich zu anderen Jahren nicht sehr viel. Die Nachfrage nach Douglasiensaatgut bzw. –Pflanzen kann oft nicht abgedeckt werden.
"Zugelassene" Saatguternte
Eine Saatguternte darf nur in Waldbeständen erfolgen, die als Erntebestand zugelassen sind. Die Zulassung erfolgt nach strengen Kriterien. Nur so kann sichergestellt werden, dass aus dem Saatgut auch wieder ein Wald entsteht, der den Anforderungen nachfolgender Generationen gerecht wird. Der Bestand muss an den Standort und die örtlichen Wuchsbedingungen angepasst und gesund sein. Der Volumenzuwachs sollte über dem Durchschnitt vergleichbarer Bestände liegen und er sollte besonders gute phänotypische Merkmale aufweisen. Waldbesitzer, die über entsprechende Bestände verfügen, können bei der Landesstelle für forstliches Vermehrungsgut einen Antrag auf Zulassung stellen. Je nach Angebot und Nachfrage kann der Waldbesitzer über die Verpachtung eines Erntebestandes oder den direkten Verkauf von Saatgut zusätzliche Einnahmen erzielen, die sich lohnen.



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