Gemeindestraßen-Leitfaden 2012
Aktualisierung des Gemeindestraßen-Leitfadens Brandenburg
Warum musste der Leitfaden 2012 überarbeitet werden?
In den vergangenen Jahren hat sich gezeigt, dass der Anliegerstraßenbau im Land Brandenburg nach wie vor von großer Bedeutung ist.
Im Jahr 2007 wurde der „Gemeindestraßen-Leitfaden Brandenburg“ erstmalig als Arbeitshilfe zur Realisierung kommunaler Straßenbauprojekte, auch mit bürgerschaftlichem Engagement, veröffentlicht. Seitdem hatte er einige Belastungsproben zu bestehen. In vielen lokalen Diskussionen wurde auf den Leitfaden Bezug genommen, etwa bei Fragen zu notwendigen und sinnvollen Ausbaustandards.
Von Seiten der Gemeinden und vieler Bürgerinnen und Bürger ist immer noch ein großes Interesse an dieser Arbeitshilfe zu verzeichnen.
Entwicklungen in der Rechtsmaterie, aktuelle Erkenntnisse der Straßenbautechnik und nicht zuletzt die bisherigen Erfahrungen mit dem Leitfaden haben eine Aktualisierung erforderlich gemacht, die mit der Ausgabe 2012 vorliegt.
In der aktuellen Situation, in der sich die Verwendung der knappen Haushaltsmittel und der staatlichen Förderung zunehmend auf Schwerpunktaufgaben konzentrieren muss, soll die Broschüre weiterhin Wegweiser für Gemeinden, für Straßenbauinitiativen und interessierte Bürger sein. Sie soll aufzeigen, dass der Bau von Anliegerstraßen auch mit weniger Geld möglich ist.
Was ist neu im „Gemeindestraßen-Leitfaden 2012“?
Straßen sind wichtige Lebensräume und ein prägendes Element der Stadt- und Ortsbilder. Diesem Grundsatz soll auch in der Planung und Gestaltung von kommunalen Straßenräumen gefolgt werden.
In Anlehnung an den „Ortsdurchfahrten-Leitfaden Brandenburg 2011“ und die von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) erarbeiteten „Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06)“ wurden Planungs-, Gestaltungs- und Entwurfshinweise für die behandelten Erschließungsstraßen zusammengestellt. Der Leitfaden geht dabei insbesondere auf brandenburgische Verhältnisse mit den historisch entstandenen Straßen und typischen Bauweisen ein.
Der Leitfaden enthält eine auf Grundlage bautechnischer Erfahrungen aktualisierte Handlungsanleitung für Erneuerung und Ausbau von Anliegerstraßen mit sehr niedrigen Belastungsklassen. Ausgehend von den bestehenden Straßenbefestigungen wurden vier Erneuerungsvarianten und dazugehörige Bemessungshilfen für den Asphaltoberbau erarbeitet. Als Grundlage für wirtschaftliches Bauen werden umfangreiche Hinweise zu Voruntersuchungen gegeben, die für die Erneuerung und den Ausbau der Straßen notwendig sind.
Grundlage ist das neueste technische Regelwerk des Straßenbaus, die „Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen, Ausgabe 2012 (RStO 12)“.
Zum Erschließungs- und Erschließungsbeitragsrecht hat das MIL in der Vergangenheit bereits umfassende Veröffentlichungen erarbeitet. In Ergänzung dazu werden Finanzierungsmöglichkeiten für den Anliegerstraßenbau kurz erläutert sowie anhand neuerer Rechtsprechung auch die Abgrenzung zum Straßenausbau(beitrags)recht dargestellt.
Welchen Stellenwert hat der Leitfaden bei Straßenbauprojekten?
Der Gemeindestraßen-Leitfaden Brandenburg ist als Arbeitshilfe für die Gestaltung und den Bau von Gemeindestraßen innerhalb bebauter Gebiete gedacht.
Für die Dimensionierung von Straßenkonstruktionen existiert ein bewährtes umfangreiches technisches Regelwerk. Für Sammel- und Quartiersstraßen wird auf die darin enthaltenen Bemessungsprinzipien verwiesen. Nach den Erfahrungen der brandenburgischen Straßenbauverwaltung wird dieses Regelwerk des Straßenbaus häufig aber auch bei der Erneuerung von Anliegerstraßen angewendet, ohne den vorhandenen Ermessensspielraum der technischen Regeln zu prüfen und ggf. auch auszuschöpfen. Dies kann zu überhöhten Bau- und/oder Erhaltungskosten führen. Beispielsweise müssten täglich mehr als 40 Fahrzeuge des Schwerverkehrs (DTV) eine Straße passieren, um die jetzige Bauklasse 4 voll auszuschöpfen. Wo ist das aber bei einer Anliegerstraße so?
Als „Hilfestellung“ zur Berücksichtigung dieser technischen Spielräume wurden für den Leitfaden die einschlägigen Regelwerke des Straßenbaus aufbereitet, wie z. B. die Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen - RASt, die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Verkehrsflächenbefestigungen aus Asphalt, die Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen – RStO, die Richtlinien für den ländlichen Wegebau.
Der Leitfaden 2012 enthält eine aktualisierte Handlungsanleitung für die Erneuerung und den Ausbau von Anliegerstraßen mit sehr niedrigen Belastungsklassen. Diese hat der Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg in Zusammenarbeit mit renommierten Fachleuten des Straßenbaus auf der Grundlage langjähriger bautechnischer Erfahrungen erstellt.
Ausgehend von den bestehenden Straßenbefestigungen wurden vier Erneuerungsvarianten und dazugehörige Bemessungshilfen für den Asphaltoberbau erarbeitet. Als Grundlage für wirtschaftliches Bauen werden umfangreiche Hinweise zu Voruntersuchungen gegeben, die für die Erneuerung und den Ausbau der Straßen notwendig sind.
Ausdrücklich ist zu betonen, dass im Gemeindestraßen-Leitfaden nicht empfohlen wird, Straßen im Land Brandenburg unterhalb der technischen Standards zu bauen bzw. zu erhalten. Die Einhaltung von vorhandenen bautechnischen Standards ist zu gewährleisten, da es sowohl im Interesse der Kommunen als auch letztlich der Bürger ist, Folgekosten zu vermeiden. Und erfahrungsgemäß ist die preisgünstigste Variante nicht immer die optimalste, auch die bloße Kombination von Mindeststandards nicht. Dem gegenüber dürfen auch konstruktive Aspekte nicht allein betrachtet werden, sondern im Gesamtzusammenhang mit dem Straßenausbaukonzept. Dies muss aber im Einzelfall geprüft werden.
Ob und in welchem Umfang straßenbauliche Maßnahmen im Gemeindegebiet durchgeführt werden, obliegt der kommunalen Selbstverwaltung der Gemeinden. Für die Prüfung der Wirtschaftlichkeit und der Zweckmäßigkeit von Investitionsaufwendungen sowie deren Refinanzierung sind demnach die Gemeinden selbst verantwortlich. Dabei sind sie an die Gesetze und sonstigen Rechtsvorschriften gebunden. Der Gemeindestraßen-Leitfaden selbst ist keine verbindliche Rechtsvorschrift, sondern eine Handlungsempfehlung.
Welche Straßenbaumaßnahmen durchgeführt werden sollen und die für die Beitragserhebungen notwendigen Abgabensatzungen beschließt die von den Bürgern gewählte Gemeindevertretung. Darauf haben die Landesregierung und die zuständige Kommunalaufsicht keine Einflussmöglichkeit. Die Kommunalaufsicht ist gemäß § 109 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) auf die Rechtsaufsicht im öffentlichen Interesse beschränkt. Das bedeutet, dass sie sicherzustellen hat, dass die Verwaltung der Gemeinden im Einklang mit den Gesetzen erfolgt. Die Beurteilung der Zweckmäßigkeit kommunalen Handelns obliegt den Kommunalaufsichtsbehörden dagegen nicht.
Wie wird der Leitfaden aktuell gehalten?
Um auf aktuelle Entwicklungen der Themen im Leitfaden zu reagieren, sollen im Internet bei Bedarf auch zusätzliche Hinweise als download zur Verfügung gestellt werden.
Wie ist der Leitfaden erhältlich?
Der „Gemeindestraßen-Leitfaden Brandenburg 2012“ ist als Broschüre sowie als Internetversion erhältlich.



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