Erste Anhörung zur Anpassung von Sonderbauvorschriften

Die Entwürfe von Sonderbauvorschriften zur Anpassung an die Bauordnung 2016 wurden in die frühe erste Anhörung auf Arbeitsebene gegeben. Die beteiligten Ressorts, Verbände, Kammern und unteren Bauaufsichtsbehörden können bis zum 31. März 2017 ihre Stellungnahmen abgeben.
Welche Entwürfe liegen vor?
Folgende Sonderbauvorschriften wurden in die frühe erste Anhörung auf Arbeitsebene gegeben:
- Entwurf der Brandenburgischen Garagen- und Stellplatzverordnung
- Entwurf der Brandenburgischen Versammlungsstättenverordnung
- Entwurf der Brandenburgischen Verkaufsstätten-Bauverordnung
- Entwurf der Brandenburgischen Beherbergungsstättenbau-Verordnung
Anpassung warum?
Die Novellierung der Brandenburgischen Bauordnung erfordert auch die Anpassung des untergesetzlichen Regelwerks. Zum Beispiel die neu eingeführte Systematik der Gebäudeklassen spiegelt sich nun auch in den Sonderbauvorschriften wieder.
Mit den vorliegenden Änderungen wird angestrebt, möglichst die Regelungen der entsprechenden Muster-Verordnungen zu übernehmen, um länderübergreifend einheitliche Anforderungen zu schaffen.