Waldschutz
Schäden rechtzeitig abwenden
Waldschutz heißt, auf Grundlage einer flächendeckenden Überwachung das Auftreten von Schadfaktoren im Wald festzustellen und eine Prognose über mögliche Schadverläufe zu erstellen. Diese Informationen sind Grundlage für Maßnahmen zur Abwehr von biotischen und abiotischen Schäden. Sie werden in der Saison monatlich aktualisiert und den Waldbesitzern unter dem Link "Waldschutz aktuell" zur Verfügung gestellt.
Biotische Schäden
Biotische Schäden sind Waldschäden die durch Lebewesen entstehen. Dazu gehören unter anderem Insekten, Säugetiere wie Wild oder Mäuse und Pilze.
Abiotische Schäden
Abiotische Schäden sind Waldschäden die durch die unbelebte Umwelt entstehen, etwa durch Temperatur, Wasser, Licht, chemische und mechanische Faktoren. Dazu gehören unter anderem Waldbrände, Windwurf, Windbruch und Dürreschäden.
Vorbeugender Waldbrandschutz
Brandenburg ist bundesweit das Land mit der höchsten Waldbrandgefährdung. Für die Landesforstverwaltung ist der vorbeugende Waldbrandschutz daher eine wichtige Aufgabe.
Weiterführende Beiträge:
- Forstliche Umweltkontrolle
Teil des Forstlichen Monitorings
© LFE Die Forstliche Umweltkontrolle ist Teil des Forstlichen Monitorings. Sie beobachtet die Wirkungen der Umweltbedingungen und Klimaänderungen auf den Waldzustand, -Gesundheit und -Vitalität. Betroffen sind die Themen zur Reinhaltung der Luft, zum Schutz des Bodens, zur Qualität des Wassers, zur Vielfalt der Lebensräume und Lebewesen, zur Speicherung von Kohlenstoff und zur Produktion von Holz, das in den Wäldern nachhaltig gesichert werden soll.
- Waldzustandbericht 2012 veröffentlicht
Insgesamt guter Vitalitätszustand - Entwicklung des guten Kronenzustandes der Wälder wird fortgesetzt
Deckblatt Waldzustandsbericht 2012 © MIL Die Kronenzustandserfassung 2012 weist für die Wälder der Region Brandenburg/Berlin weiter einen insgesamt guten Vitalitätszustand aus. Auf 56 Prozent der Waldfläche sind keine Schäden festgestellt worden. Damit wurde die Entwicklung des insgesamt guten Kronenzustandes der Wälder in den letzten vier Jahren fortgesetzt.
- Gartenabfälle - Das ist doch auch nur Natur
Warum Gartenabfälle nicht in den Wald gehören ...
© MIL Das Verschmutzen des Waldes ist verboten und kann mit einem Bußgeld von bis zu 20.000 Euro geahndet werden. So steht es im § 37 des Waldgesetzes – aber wieso schaden Rasenschnitt, Zweige, Laub, verwelkte Blumen oder ausgezupftes Unkraut dem Wald ?
- Waldbrandwarnstufen
Nehmen Sie Rücksicht!
© MIL Brandenburg verfügt über eine Waldfläche von rund 1,1 Mio. ha. In Anbetracht der extrem hohen Brandgefahr sollte alles unterlassen werden, was zu einem Brand im Wald und in der Feldflur führen könnte. Der kleinste Funke kann eine Katastrophe auslösen. Zur aktuellen Situation:



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