Einfacher zum Wohngeld - Aktualisierte Formulare
Neue Antragsformulare jetzt im Internet
Wohngeld hilft einkommensschwachen Bürgerinnen und Bürgern bei ihren Wohnkosten, um angemessenes und familiengerechtes Wohnen wirtschaftlich zu sichern. Das Wohngeld wird als Mietzuschuss (für Mieterinnen und Mieter) oder als Lastenzuschuss (für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer) geleistet.
Wenn Sie zum Kreis der Berechtigten gehören, haben Sie einen Rechtsanspruch auf Wohngeld.
Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können, hängt von drei Faktoren ab:
- Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
- Höhe des Gesamteinkommens
- Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung
Wohngeld können Sie nur erhalten, wenn Sie einen Antrag stellen und die Voraussetzungen nachweisen, dass Sie:
- Mieter/Mieterin, Eigentümer/Eigentümerin oder eine gleichgestellte Person sind und den Wohnraum, für den Wohngeld beantragt wird, selbst nutzen,
- den Mittelpunkt Ihrer Lebensbeziehungen in dieser Wohnung haben und
- mit eigenem Einkommen plus Wohngeld Ihren notwendigen Bedarf zum Lebensunterhalt decken können.
Antragsformulare
Formulare zur Antragstellung erhalten Sie bei der örtlichen Wohngeldbehörde Ihrer Stadt-, Amts- oder Kreisverwaltung. Dort erteilt man Ihnen auch umfassende Auskunft über Ihren individuellen Wohngeldanspruch – hier kann nur ein grober Überblick gegeben werden.
© MILAb sofort stehen Ihnen die Formulare zur Wohngeldbeantragung aber auch zum Download bereit. Sie befinden sich in der rechten Textbox: Antragsfomulare. Sie haben die Möglichkeit, das Formular am PC auszufüllen und/oder auszudrucken sowie zu speichern. Eine Übersendung des Formulars per Mail an die Wohngeldbehörde ist für die Antragstellung nicht ausreichend.
Beantragen Sie erstmalig Wohngeld oder sind Sie umgezogen, verwenden Sie bitte den Erstantrag für Miet- bzw. Lastenzuschuss. Wurde Ihnen für die von Ihnen genutzte Wohnung bereits Wohngeld bewilligt, können Sie den verkürzten Weiterleistungsantrag benutzen.
Auf Ihren Wohngeldantrag erteilt Ihnen die für Sie zuständige Behörde einen schriftlichen Bescheid. Das Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt, und zwar ab dem 1. des Monats, in dem Sie den Wohngeldantrag gestellt haben. Danach ist ein neuer Antrag erforderlich.
Ihre Ansprechpartnerin/Ihren Ansprechpartner für Wohngeld im Land Brandenburg finden Sie über die rechts stehende Textbox: Externe Links.
Wohngeldrechner
Mit einem Klick auf den nachfolgenden Link können Sie prüfen, ob Sie zur Inanspruchnahme von Wohngeld berechtigt sind:
Der Wohngeldrechner wurde von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung von Berlin zur Verfügung gestellt. Ihre Daten werden automatisch vom Server gelöscht, wenn Sie das Interview beendet haben. Alle Berechnungsergebnisse beruhen auf Ihren Angaben. Ein Wohngeldanspruch lässt sich aus dieser Berechnung nicht ableiten. Auch kann der später von der Wohngeldbehörde berechnete Anspruch von dem Ergebnis der Online-Berechnung abweichen.
Weiterführende Beiträge:
- Hinweise zur Ermittlung des Wohngelds
© MIL
Für die Gewährung von Wohngeld müssen bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Welche das sind und wie die Ermittlung des Wohngelds erfolgt, lesen Sie hier.



Seite drucken