Lärmschutz BER
Lärmschutzkonzept BBI
In der Planfeststellung sind aktive und passive Lärmschutzmaßnahmen geregelt worden. Unter den aktiven Maßnahmen werden alle flugbetrieblichen Regelungen, wie z.B. Nachtflugverbote. verstanden. Ferner sind Lärmgrenzwerte für die Gewährung passiven Schallschutzes und von Entschädigungen verfügt worden, die immer und überall in der Umgebung des Flughafens gelten, unabhängig von der Ausweisung von Schutzgebieten. Der Flughafenanwohner hat jederzeit einen entsprechenden Rechtsanspruch gegenüber dem Flughafen, falls die Lärmbelastungen die in der Planfeststellung festgelegten Grenzen übersteigen.
Es wurden in der Planfeststellung Schutzgebiete definiert, in denen die Lärmgrenzwerte nach den vorliegenden Fluglärmberechnungen für den prognostizierten Flugverkehr im Jahr 2023 immer überschritten werden. Hier besteht auch ohne Prüfung des Einzelfalls immer ein Anspruch auf baulichen Schallschutz oder Entschädigung. Die Schutzgebietsausweisung erleichtert somit lediglich die Beweisführung (Meistbegünstigungsgebiete). Auf der Grundlage der derzeitigen Schutzgebiete sind Flughafenanwohner in den Gemeinden Blankenfelde-Mahlow, Eichwalde, Gosen-Neu Zittau, Großbeeren, Schönefeld, Schulzendorf, Stadt Ludwigsfelde und der Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin betroffen. Bei geänderten An- und Abflugverfahren am Flughafen werden die festgelegten Schutz- und Entschädigungsgebiete neu ausgewiesen, wenn sich der energieäquivalente Dauerschallpegel an der äußeren Grenze des Schutzgebiets an den Schnittpunkten mit den An- und Abflugstrecken um mehr als 2 dB(A) ändert. Zwei Flugplanperioden nach der Inbetriebnahme des Flughafenausbaus BBI werden die Schutz- und Entschädigungsgebiete unabhängig von der 2 dB(A)-Änderung neu festgesetzt.
- Auflagen unter Abschnitt A II <Lärm> des Planfeststellungsbeschlusses "Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld" vom 13. August 2004 in seiner derzeit gültigen Fassung [PDF 126 KB]
- Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg vom 15.06.2012 zum Einbau von Schallschutzmaßnahmen für den Tagzeitraum vor Inbetriebnahm e [PDF 963 KB]
- Verpflichtung des Vorhabenträgers die durch die Schutzauflagen im Planfeststellungsbeschluss zum Vorhaben "Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld" vom 13. August 2004 in der aktuellen Fassung angeordneten Schutzmaßnahmen zum allgemeinen Lärmschutz zu erfüllen (Abschnitt A II 5.1.2 und Abschnitt A II 5.1.4 Nr. 3) [PDF KB]
- Tagschutz nach OVG - 1. Bericht FBB vom 30.07.2012 [PDF 244 KB]
- Tagschutz nach OVG - Erwiderung MIL zum 1. Bericht vom 09.08.2012 [PDF 112 KB]
- Vollzugshinweise des MIL vom 15.08.2012 zur Dimensionierung des Tagschallschutzes [PDF 410 KB]
- Bestätigung der FBB vom 20.08.2012 zur Umsetzung der Vollzugshinweise des MIL [PDF 102 KB]
- Positionspapier zu den Anforderungen an den baulichen Schallschutz im Tagschutzgebiet auf der Grundlage der Planfeststellung zum Flughafenausbau BBI
und der Entscheidung des OVG Berlin-Brandenburg vom 15.06.2012 [PDF 614 KB] - Schreiben der FBB vom 30.10.2012 zum Schallschutzprogramm [PDF 140 KB]
- Vollzugshinweise des MIL vom 13.12.2012 zum Schallschutzprogramm [PDF 192 KB]
- Zeit- und Ablaufplan Umsetzung Schallschutz - Tagschutz [715 KB]



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