Lärmschutz BER

Lärmschutzkonzept BBI

Lärmschutz © MIL

In der Planfeststellung sind aktive und passive Lärmschutzmaßnahmen geregelt worden. Unter den aktiven Maßnahmen werden alle flugbetrieblichen Regelungen, wie z.B. Nachtflugverbote. verstanden. Ferner sind Lärmgrenzwerte für die Gewährung passiven Schallschutzes und von Entschädigungen verfügt worden, die immer und überall in der Umgebung des Flughafens gelten, unabhängig von der Ausweisung von Schutzgebieten. Der Flughafenanwohner hat jederzeit einen entsprechenden Rechtsanspruch gegenüber dem Flughafen, falls die Lärmbelastungen die in der Planfeststellung festgelegten Grenzen übersteigen.

Es wurden in der Planfeststellung Schutzgebiete definiert, in denen die Lärmgrenzwerte nach den vorliegenden Fluglärmberechnungen für den prognostizierten Flugverkehr im Jahr 2023 immer überschritten werden. Hier besteht auch ohne Prüfung des Einzelfalls immer ein Anspruch auf baulichen Schallschutz oder Entschädigung. Die Schutzgebietsausweisung erleichtert somit lediglich die Beweisführung (Meistbegünstigungsgebiete). Auf der Grundlage der derzeitigen Schutzgebiete sind Flughafenanwohner in den Gemeinden Blankenfelde-Mahlow, Eichwalde, Gosen-Neu Zittau, Großbeeren, Schönefeld, Schulzendorf, Stadt Ludwigsfelde und der Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin betroffen. Bei geänderten An- und Abflugverfahren am Flughafen werden die festgelegten Schutz- und Entschädigungsgebiete neu ausgewiesen, wenn sich der energieäquivalente Dauerschallpegel an der äußeren Grenze des Schutzgebiets an den Schnittpunkten mit den An- und Abflugstrecken um mehr als 2 dB(A) ändert. Zwei Flugplanperioden nach der Inbetriebnahme des Flughafenausbaus BBI werden die Schutz- und Entschädigungsgebiete unabhängig von der 2 dB(A)-Änderung neu festgesetzt.

Letzte Aktualisierung: 08.05.2013