Bautechnische Nachweise
Was wird wann, wie und warum geprüft?
Die Prüfung der bautechnischen Nachweise erfolgt nicht im Baugenehmigungsverfahren, sondern parallel dazu. Die bautechnischen Nachweise dürfen also auch nach der Baugenehmigung erstellt und geprüft werden, müssen jedoch zu Baubeginn geprüft vorliegen.
Der Vorteil für den Bauherrn liegt darin, dass er die Erteilung der Baugenehmigung abwarten kann, bevor er erhebliche finanzielle Mittel für die Prüfung bautechnischer Nachweise aufwendet.
Bautechnische Nachweise - Was ist das?
Verwendetes Bauprodukt Porenbetonstein © MIR
Mit den bautechnischen Nachweisen wird die Einhaltung der Anforderungen an die Standsicherheit, den Brand-, Schall-, Wärme- und Erschütterungsschutz sowie die Energieeinsparung belegt.
Beispielsweise wird die Standsicherheit durch einen Tragwerksplaner bestätigt. Die bautechnischen Nachweise werden dann durch die Bauaufsichtsbehörde, das Bautechnische Prüfamt oder einen im Land Brandenburg anerkannten Prüfingenieur geprüft. Zur Fertigstellung muss der Bauherr Bescheinigungen vorlegen, in denen die Bauausführung entsprechend den geprüften bautechnischen Nachweisen bestätigt wird.
Wärmeschutz und Energieeinsparung
Informationen zum Nachweis des Wärmeschutzes und der Energieeinsparung finden Sie im weiterführenden Artikel: "Umsetzung der EnEV in Brandenburgisches Landesrecht".
Weiterführende Beiträge:
- Energieeinsparverordnung
Umsetzung der Energieeinsparverordnung (EnEV) in Brandenburgisches Landesrecht
Energieeinsparung © MIL Die oberste Bauaufsicht ist der Verpflichtung der Energieeinsparverordnung (EnEV) nachgekommen und hat die Zuständigkeiten in der Brandenburgischen
EnEV-Zuständikeitsverordnung geregelt.



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