Baugenehmigungsverfahren / Regelverfahren

Wann und wie schnell kann die Baugenehmigung erteilt werden?

Baggerschaufel in Nahaufnahme Bauen so schnell wie möglich © Mathias Marx

Hier wird dargestellt, welche Verfahrensschritte und Fristen einzuhalten sind, bis auf Ihren Bauantrag hin eine Baugenehmigung erteilt werden kann. In der Regel sollten Sie innerhalb von vier Monaten Ihre Baugenehmigung erhalten. Die Bauaufsichtsbehörde beteiligt automatisch die Behörden und Stellen, deren Aufgabenbereiche von Ihrem Bauvorhaben berührt werden.

Der Bauantrag - bestehend aus dem entsprechenden Antragsformular und den erforderlichen Bauvorlagen - wird bei der für Sie zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde eingereicht.

Verfahren, Behörden und Fristen

Nach Eingang soll die Untere Bauaufsichtsbehörde Ihren Antrag innerhalb von zwei Wochen auf Vollständigkeit prüfen und den Erhalt schriftlich bestätigen.

Zusammen mit dieser Eingangsbestätigung fordert die Behörde unter Setzung einer angemessenen Frist auch fehlende Unterlagen nach. Welche Frist angemessen ist, ist im Einzelnen nicht geregelt. Im Normalfall dürften zwei Wochen ausreichen.

Bei umfangreichen oder technisch schwierigen Unterlagen könnte die Frist auch ungefähr einen Monat betragen. Werden die fehlenden Unterlagen nicht fristgerecht nachgereicht, gilt der Antrag von Gesetzes wegen als zurückgenommen und die Bauaufsichtsbehörde ist verpflichtet die Antragsunterlagen zurückzusenden.

Dies ist für Bauherren die kostengünstigste Regelung, da mit der Bearbeitung des Antrags noch nicht begonnen wurde. Außerdem kann der Antrag bei einem Versäumen der Frist später vollständig neu eingereicht werden.

Zustimmung der Gemeinden und Ämter

Wenn die Unterlagen vollständig vorliegen, wird die Stellungnahme der Gemeinde eingeholt. Gleichzeitig werden die erforderlichen Ämter und Behörden miteinbezogen. Diese Beteiligung ist für ein einfaches Wohnhaus natürlich nicht so umfangreich wie für ein öffentliches Gebäude oder eine Arbeitsstätte.

Zu den beteiligten Ämtern gehören beispielsweise:

  • Planungsamt
  • untere Denkmalbehörde
  • untere Naturschutzbehörde
  • Amt für Immissionsschutz

Die Ämter und Behörden, deren Zustimmung oder Benehmen für die Erteilung der Baugenehmigung erforderlich ist, haben für ihre Stellungnahmen jeweils einen Monat Zeit. Eine Frist von zwei Monaten wird den Gemeinden für die Erteilung des Einvernehmens eingeräumt.

Bauaufsichtsbehörde hat einen Monat Zeit

Nach Eingang der Stellungnahmen haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Unteren Bauaufsichtsbehörden ebenfalls eine Frist von einem Monat, um über den Bauantrag zu entscheiden. Bei der Monatsfrist handelt es sich um eine Ordnungsfrist. Ihre Überschreitung hat nicht die Folge, dass die Baugenehmigung als erteilt gilt.

Vor Erteilung der Baugenehmigung werden einerseits die rechtliche Zulässigkeit des Vorhabens und andererseits die bautechnischen Nachweise und die mit der Bauausführung verbundene Überwachung geprüft.

Besondere Nachweise

Die bei Sonderbauten erforderlichen Brandschutznachweise werden durch die Untere Bauaufsichtsbehörde beziehungsweise durch einen Prüfingenieur für Brandschutz geprüft.

Durch die bautechnischen Nachweise wird die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Anforderungen an die Standsicherheit, den Brand-, Schall-, Wärme- und Erschütterungsschutz dokumentiert. Die Prüfung der bautechnischen Nachweise erfolgt durch die Bauaufsichtsbehörde, das Bautechnische Prüfamt oder einen im Land Brandenburg anerkannten Prüfingenieur.

Beratung, Betreuung und Genehmigung aus einer Hand

Das Baugenehmigungsverfahren wird mit der Erteilung der Baugenehmigung abgeschlossen. Diese Baugenehmigung hat Konzentrationswirkung, das heißt sie schließt alle anderen erforderlichen Genehmigungen ein. Ihr Architekt oder Sie selbst müssen sich nicht mehr um weitere Genehmigungen wie zum Beispiel eine Baumfäll-, naturschutzrechtliche oder denkmalschutzrechtliche Genehmigung kümmern. Die Bauaufsichtsbehörde beteiligt automatisch die Behörden und Stellen, deren Aufgabenbereiche von Ihrem Bauvorhaben berührt werden.

Sie erhalten somit Beratung, Betreuung und Genehmigung für Ihr Bauvorhaben aus einer Hand. Die Baugenehmigung kann auch erteilt werden, wenn die Prüfung der bautechnischen Nachweise noch nicht abgeschlossen ist.

Bevor Sie jedoch mit der Bauausführung beginnen können, müssen alle erforderlichen Unterlagen vorliegen:

  • die Baugenehmigung
  • der Prüfbericht oder die Bescheinigung über die Prüfung der bautechnischen Nachweise
  • alle nach den Fachgesetzen erforderlichen Genehmigungen

Der Baubeginn ist eine Woche vorher der Unteren Bauaufsichtsbehörde mitzuteilen.

Baugenehmigung innerhalb von vier Monaten

So läuft also ein "normales" Baugenehmigungsverfahren ab. In der Regel sollten Sie innerhalb von vier Monaten Ihre Baugenehmigung erhalten. Vielleicht können Sie aber auf ein weniger aufwändiges Bauanzeigeverfahren oder ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren zurückgreifen.

Letzte Aktualisierung: 04.05.2009

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Externe Links

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