Tierzucht und Tierhaltung - Veredlungsproduktion
Schaffung von Rahmenbedingungen
Tierzucht und Tierhaltung sind für die landwirtschaftlichen Betriebe in Brandenburg wichtige Einkommensquellen. Zugleich dienen sie der Versorgung der Bevölkerung mit hochwertigen Nahrungsmitteln und sind zur Erhaltung der Kulturlandschaft unerlässlich. Für die Agrarpolitik des Landes ist daher die Schaffung von Rahmenbedingungen zur nachhaltigen Sicherung und Weiterentwicklung der tierischen Veredlungsproduktion ein zentrales Anliegen.
Die Zucht von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Pferden regelt das Tierzuchtgesetz mit seinen Verordnungen. Zielstellung des Gesetzes ist es die Leistungsfähigkeit der Tiere unter Berücksichtigung der Tiergesundheit zu erhalten und zu verbessern, die Wirtschaftlichkeit der tierischen Produktion zu erhöhen, die Erzeugung qualitativ hochwertiger Nahrungsmittel zu sichern und die genetische Vielfalt zu erhalten.
Das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat Zuchtorganisationen für Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen sowie Pferde nach dem Tierzuchtgesetz anerkannt und unterstützt auf der Grundlage von Förderprogrammen die züchterische Arbeit. In der Verantwortung des Ministeriums liegt auch die Regelung von Angelegenheiten des Pferderennsports nach dem Rennwett- und Lotteriegesetz. Neben den anerkannten Zuchtorganisationen bestehen Verbände für Wirtschaftsgeflügel, Rassegeflügel, Rassekaninchen, Bienen und die Landwirtschaftliche Wildhaltung.
Weiterführende Beiträge:
- Förderung Tierzucht und Tierhaltung
Qualität zählt
© MIL Hinweise zur Förderung von Maßnahmen zur Erfassung und Auswertung von Daten zur Verbesserung der genetischen Qualität landwirtschaftlicher Nutztiere, zu Prämien für die Förderung von Leistungsprüfungen sowie zu weiteren Maßnahmen in der Tierzucht und Tierhaltung finden Sie hier:
- Tierzucht und Tierhaltung [Rechtsquellen]
Rechtliche Vorgaben und Anforderungen
© MIL Hier finden Sie einen Überblick über das Bundes- und Landesrecht mit Gesetzen, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften und Bekanntmachungen aus dem Bereich der Tierzucht und Tierhaltung.
- Bienenwanderung in Brandenburg
Rechtliche Regelungen und Hinweise
© MIL Zur Bestäubung bei Kultur- und Wildpflanzen ist die Wanderung mit Bienenvölkern im Land Brandenburg notwendig. Grundsätzlich unterliegt die Wahl des Wanderplatzes bei Beachtung aller gesetzlichen Regelungen der freien Entscheidung des Imkers.



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