Tierzucht und Tierhaltung - Veredlungsproduktion

Schaffung von Rahmenbedingungen

Bullen © MIL

Tierzucht und Tierhaltung sind für die landwirtschaftlichen Betriebe in Brandenburg wichtige Einkommensquellen. Zugleich dienen sie der Versorgung der Bevölkerung mit hochwertigen Nahrungsmitteln und sind zur Erhaltung der Kulturlandschaft unerlässlich. Für die Agrarpolitik des Landes ist daher die Schaffung von Rahmenbedingungen zur nachhaltigen Sicherung und Weiterentwicklung der tierischen Veredlungsproduktion ein zentrales Anliegen.

Die Zucht von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Pferden regelt das Tierzuchtgesetz mit seinen Verordnungen. Zielstellung des Gesetzes ist es die Leistungsfähigkeit der Tiere unter Berücksichtigung der Tiergesundheit zu erhalten und zu verbessern, die Wirtschaftlichkeit der tierischen Produktion zu erhöhen, die Erzeugung qualitativ hochwertiger Nahrungsmittel zu sichern und die genetische Vielfalt zu erhalten.

Das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat Zuchtorganisationen für Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen sowie Pferde nach dem Tierzuchtgesetz anerkannt und unterstützt auf der Grundlage von Förderprogrammen die züchterische Arbeit. In der Verantwortung des Ministeriums liegt auch die Regelung von Angelegenheiten des Pferderennsports nach dem Rennwett- und Lotteriegesetz. Neben den anerkannten Zuchtorganisationen bestehen Verbände für Wirtschaftsgeflügel, Rassegeflügel, Rassekaninchen, Bienen und die Landwirtschaftliche Wildhaltung.

 

Weiterführende Beiträge:

  • Förderung Tierzucht und Tierhaltung

    Qualität zählt

    Kopf eines Rindes © MIL

    Hinweise zur Förderung von Maßnahmen zur Erfassung und Auswertung von Daten zur Verbesserung der genetischen Qualität landwirtschaftlicher Nutztiere, zu Prämien für die Förderung von Leistungsprüfungen sowie zu weiteren Maßnahmen in der Tierzucht und Tierhaltung finden Sie hier:

  • Tierzucht und Tierhaltung [Rechtsquellen]

    Rechtliche Vorgaben und Anforderungen

    Paragraphenzeichen vor Schweinekopf © MIL

    Hier finden Sie einen Überblick über das Bundes- und Landesrecht mit Gesetzen, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften und Bekanntmachungen aus dem Bereich der Tierzucht und Tierhaltung.

  • Bienenwanderung in Brandenburg

    Rechtliche Regelungen und Hinweise

    Bienenstock © MIL

    Zur Bestäubung bei Kultur- und Wildpflanzen ist die Wanderung mit Bienenvölkern im Land Brandenburg notwendig. Grundsätzlich unterliegt die Wahl des Wanderplatzes bei Beachtung aller gesetzlichen Regelungen der freien Entscheidung des Imkers.

Letzte Aktualisierung: 30.08.2012

Kontakt

Referat 33 - Agrarbildung und -forschung, Agrarmarkt, Tierzucht
Hartmut Aust
E-Mail an Hartmut Aust
Tel.: 0331-866-8832
Fax: 0331-27548-8832


Externe Links

Tiermix © MIL

Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF)